Das Grundbuch - Verzeichnis über alle rechtlichen Verhältnisse.

Im Grundbuchamt werden alle wichtigen rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie bzw. eines Grundstückes dargestellt und offengelegt. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Grundbuchblatt mit einer laufenden Nummer und wird elektronisch geführt. 
Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstückes (Lage, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstückes) ist Aufgabe des Vermessungsamtes. Dort können auch amtliche Lagepläne angefordert werden.


Welche Daten finde ich im Grundbuch?
Das Grundbuch ist unterteilt in ein Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
Darin werden Daten wie:

  • Eigentumsverhältnisse
  • Dienstbarkeiten und
  • Belastungen (Hypotheken)

verzeichnet.


Im Bestandsverzeichnis wird

  • die Beschreibung der Immobilie wie Lage, Größe und Bebauung

fest gehalten.


In der ersten Abteilung werden die

  • Eigentumsverhältnisse
    angegeben. Da die Eintragungen nicht gelöscht, sondern als nicht mehr gültig festgehalten werden, lässt sich so auch die Entwicklung bzw. Geschichte einer Immobilie ablesen.

 

In der zweiten Abteilung werden

  • Lasten und Beschränkungen (z. B. Wegerechte oder örtliche Gegebenheiten),
  • Wohnrechte oder Vorkaufsrechte
  • Insolvenzverfahren und eine
  • Auflassungsvormerkung oder
  • Versteigerungsvermerk

geführt.

 

Die dritte Abteilung verzeichnet alle:

  • Hypotheken oder
  • Grund- und Rentenschulden